Mediation („Vermittlung“) ist ein freiwilliges Verfahren zur interessengerechten und langfristigen Beilegung eines Streits.
Mit der Unterstützung von neutralen Mediator*innen gelangen die Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung, die deren Bedürfnisse und Interessen im größten Umfang berücksichtigt. Die Mediatorin selbst trifft keine Entscheidung und gibt keine Lösungsvorschläge vor, sondern leitet das Mediatonsverfahren und begleitet die Mediant*innen bei der Lösungsfindung. Eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten kann am Ende mit dem Einverständnis beider Seiten schriftlich fixiert werden.
Als ausgebildete Mediatorin helfe ich Ihnen gerne dabei, ihre Ziele zu erkennen und diese in einer individuell an Ihren Interessen ausgerichteten Vereinbarung umzusetzen.
Die Besonderheiten einer Familienmediation
Die Mediation im Bereich des Familienrechts bedeutet eine intensive Vermittlung zwischen den Ehegatten bei Trennung und Scheidung. Gerade diese Verfahren sind häufig geprägt von gegenseitigen Anfeindungen, die oftmals eskalieren können. Hierbei bemühe ich mich als Mediatorin darum, dass Sie eine außergerichtliche Regelung in Trennungs- und Scheidungsfolgen finden, um aufreibende und kostenintensive Verfahren vor Gericht zu vermeiden.
Die Mediation ist eine effektive Alternative zu einer streitigen Scheidung, allerdings keine ausreichende zur Scheidung in der Sache selbst, da für diese ein gerichtliches Verfahren vorgeschrieben ist. Jedoch können Sie insbesondere im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren, Scheidungsfolgesachen sowie Konflikte um den Ehegattenunterhalt, Streitigkeiten um Zugewinnausgleich, Unterhaltsregelungen und Sorgerechtsfragen in einer Mediation regeln und sparen auf diesem Weg viele Kosten und Mühen.
Bei einer Schlichtung kann ich meine fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Bereich des Familienrechts einbringen und Sie so zu einer fairen und Ihren Interessen entsprechenden Lösung führen.