13. January 2017

Kosten

Vor der übernahme eines Mandats werde ich mit Ihnen die auf Sie zukommenden Gebühren besprechen und eine erste Einschätzung des zu erwartenden Aufwands und der entstehenden Kosten geben.

Die anfallenden Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dort ist auch bestimmt, welche Gebühren Rechtsanwälte für ihre Tätigkeit im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren berechnen sollten.

Statt der gesetzlichen Vergütung können auch Honorarvereinbarungen abgeschlossen werden, dabei kann ein pauschaler Betrag für die gesamte Anwaltstätigkeit in einer bestimmten Angelegenheit vereinbart werden. Die Festsetzung eines Stundenhonorars ist daneben ebenfalls möglich.

Für eine persönliche und umfangreiche Erstberatung müssen Sie je nach Rechtsgebiet und je nach Umfang der Fragestellung mit Beratungskosten zwischen 80 EUR und 100 EUR rechnen. Für den Fall einer anschließenden Vertretung werden die Kosten der Erstberatung auf das dann anfallende weitere Anwaltshonorar angerechnet.

Zur Vereinbarung einer Ratenzahlung bin ich grundsätzlich gern bereit, wenn es erforderlich sein sollte.

Bei bestimmten Einkommensverhältnissen ist die Möglichkeit einer Beratungshilfe gegeben. Hierfür wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht und beantragen bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungshilfeschein. Wenn Ihnen dieser erteilt wird, müssen Sie bei mir nur noch eine Gebühr von 15 EUR zahlen.

Den Beratungshilfeschein sollten Sie jedoch VOR dem ersten Gespräch mit mir beantragen, da eine nachträgliche Beantragung der Beratungshilfe oft von der Justizkasse abgelehnt wird. Falls Sie hierzu fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen.

Für notwendige gerichtliche Verfahren, kann je nach Einkommensverhältnissen, Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Über die Bewilligung entscheidet dann das zuständige Gericht.